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Veröffentlicht: 9. Juni 2010; Aktualisiert: 23. Juni 2010, 6. September 2010 und 22. Dezember 2011

Welche Folgen hat die „Brennelemente-Steuer“?

Was kostet den Stromkunden die vom Bundeskabinett beschlossene neue Steuer auf Brennelemente?

Von Klaus Theißing und Eberhard Wagner
(
Klaus.Theissing@energie-fakten.de und Eberhard.Wagner@energie-fakten.de)

Wagner
Eberhard Wagner
Theißing
Klaus Theißing

Brennelemente sind der Brennstoff zum Betreiben von Kernkraftwerken, gleichsam die Kohle oder das Erdgas entsprechender Kraftwerke.

Der Beschluß

Die Bundesregierung einigte sich am 5. September 2010 auf folgendes Maßnahmenpaket:

  1. Die Laufzeiten der deutschen Kernkraftwerke werden um acht Jahre verlängert. Jüngere Kernkraftwerke – die nach 1980 fertig gestellt wurden – dürfen 14 Jahre am Netz bleiben. Dabei werden – wie bisher – die Produktionsmengen zu Grunde gelegt. Aus diesen ergeben sich mittelbar die zukünftigen Laufzeiten (Betriebszeiten).
  2. Die Brennelemente-Steuer wird ab 2011 zu 2,3 Mrd. Euro pro Jahr für alle Kernkraftwerke für die Dauer von von sechs Jahren erhoben.
  3. Für die Erforschung regenerativer Energien sollen die Energieversorgungsunternehmen zusätzlich 9 € pro MWh abführen. Das sind 0,9 Eurocent pro Kilowattstunde (kWh). [3]

Zu den Fakten

Die Brennelemente-Steuer wird sich nicht nur auf die Strompreise sondern auch auf die Preise für alle Produkte und Dienstleistungen auswirken. Direkt oder indirekt werden alle Stromkunden und Verbraucher betroffen sein. Diese Steuer wird quasi an die Bevölkerung „durchgereicht“ werden. Strom ist nun mal ein wichtiges und nicht mehr wegzudenkendes Hilfsmittel für Industrie, Dienstleistung und den privaten Sektor. Die Gesamtsteuerlast auf Brennelemente soll den Verlautbarungen nach etwa 2,3 Mrd. Euro pro Jahr betragen. Zusätzlich wird der Strom aus Kernkraftwerken mit 9 Euro pro MWh, also 0,9 Eurocent pro kWh, belastet.

Um eine Vorstellung zu erhalten, welche Auswirkung die Steuer hat, werden die neuen Steuern auf die im Jahr 2009 in den Kernkraftwerken (AKW) erzeugten Kilowattstunden in Höhe von etwa 135 Milliarden kWh bezogen. Ergebnis: Um rund 1,7 Eurocent pro Kilowattstunde wird die neue Steuer den Strom aus Kernkraftwerken verteuern. Dazu kommen die 0,9 Eurocent/kWh. Zum Vergleich: Die Stromerzeugungskosten in deutschen Kernkraftwerken (AKW) kosten derzeit rund 2 Eurocent pro Kilowattstunde. Die Strom-Erzeugungskosten in Kernkraftwerken werden mit dieser Steuer also mehr als verdoppelt.

Was kostet die Steuererhöhung eine Familie?

Oft beziehen auch Stadtwerke Strom für ihren Normal/Regeltarif aus deutschen Kernkraftwerken. Die Höhe ist unterschiedlich, ein Beispiel: Die Stadtwerke Münster lieferten im Jahr 2009 im Tarif „Münster:direkt“ rd. 17,4 % des Stroms aus deutschen Kernkraftwerken. Eine dreiköpfige Familie mit rund 3.500 kWh Stromverbrauch pro Jahr würden mit dem Tarif „Münster:direkt“ also mit 0,174* 3500 * (0,017+0,009) Euro = 15,83 Euro zusätzlichem Strompreis pro Jahr belastet werden. Die Mehrwertsteuer ist noch hinzuzurechnen. Das sind die direkten Preisauswirkungen. Die indirekten Preisauswirkungen, die sich nicht unmittelbar in Stromtariferhöhungen auswirken, ergeben sich aus den Preiserhöhungen für letztlich alle Produkte, auch des täglichen Bedarfs.

Nach dieser Rechnung würden die Kunden mit reinem Strom aus deutschen Kernkraftwerken – wie ihn die E.ON Energie vor Jahren anbot – mit etwa 91 Euro pro Jahr belastet werden.

Wie sich die neue Brennelementsteuer insgesamt auf die Strompreise auswirken wird, z. B. über die Strom-Börse, lässt sich derzeit nicht beurteilen. Fakt ist: Der Strom wird wieder einmal teurer – auch für die Industrie. Damit verteuern sich auch wiederum alle Produkte, die mit Strom hergestellt oder vertrieben werden. Im Gegensatz zum Strom aus erneuerbaren Energien, der für stromintensive Industrien weitgehend nicht zur Anwendung kommt, werden mit dieser Massnahme auch besonders die stromintensiven Industrien getroffen.

Diese Bilanz ändert sich aber erheblich, wenn diese Maßnahme mit einer Laufzeitverlängerung für die deutschen Kernkraftwerke verbunden wird. Denn wenn es beim geplanten Ausstieg bliebe, müsste je nach der Energiequelle, die zum Ersatz der Kernenergie gewählt wird, insbesondere, wenn das ehrgeizige Ziel erreicht werden soll, bis 2020 rund 20 % des Stroms aus erneuerbaren Energien zu erzeugen, mit noch höheren Steigerungen des Strompreises gerechnet werden. Bisher hatte die Koalition beabsichtigt, die Gewinne der Stromerzeuger durch längeren Betrieb der Kernkraftwerke abzuschöpfen und die Einnahmen für die Beschleunigung der Nutzung regenerativer Energie zu verwenden. Nun sieht es so aus, als solle der Weiterbetrieb der Kernkraftwerke dazu genutzt werden, den Bundeshaushalt zu sanieren.

Aktualisierung

Nach der Entscheidung der Finanzgerichte Hamburg und München in der die Rechtmäßigkeit der Brennelementesteuer angezweifelt wurde, haben zwei Betreiber die gezahlte Steuer vorläufig zurückerhalten. Insgesamt erstatteten die Behörden den Unternehmen RWE und E.ON rund 170 Mio. Euro zurück. Die juristische Auseinandersetzung ist noch nicht abgeschlossen und dürfte sich über Jahre hinziehen. [Aktualisierung: Theißing, 22. Dez. '11; Quelle: 4]

Siehe auch:

Quellen

  1. Stromerzeugung in deutschen Kernkraftwerken: Jahresbericht Atomforum 2009
  2. Stromrechnung Theißing
  3. Ansprache Bundeskanzlerin Merkel am 5. Sept. 2010 im Bundeskanzleramt.
  4. Deutsche AKW-Steuer auf der Kippe, Neue Zürcher Zeitung, 27. Okt. '11

Diese Antwort entstand auf die Frage eines Lesers am 9. Juni 2010 und wurde am 23. Juni und 6. Septmeber 2010 aktualisiert.

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