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Energie-Fakten -> Herausgegriffen -> Was sind die Folgen von Fukushima für die Schweizer Kernkraftwerke? |
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Was sind die Folgen von Fukushima für die Schweizer Kernkraftwerke?Von Klaus Theißing Antwort Das Eidgenössiche Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI) hat nach dem Fukushima-Unfall eine Reihe von Maßnahmen und Überprüfungen angeordnet: 1. Sicherheitsnachweis gegen HochwasserDie Betreiber hatten nachzuweisen, dass ein Hochwasser zu bewältigen ist, welches alle 10.000 Jahre zu erwarten ist. Die Kernkraftwerke Beznau, Gösgen und Leibstadt haben dies – nach Stellungnahme des Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorats (ENSI) – nachweisen können. [4, 5, 6, 7] Für das Kernkraftwerk Mühleberg wurde verstärkter Hochwasserschutz gefordert. Das Kraftwerk wurde darauf hin im Juni '11 – fünf Wochen vor der geplanten Revision – heruntergefahren. Es wurden vom Anlagebetreiber BKW „bauliche Maßnahmen“ ergriffen. Es soll sichergestellt werden, dass auch bei extremen Hochwasser mit erheblichen Mengen an Geschiebe die Versorgung der Reaktorkühlung sichergestellt wird. Zudem wird eine neue Leitung zur Einspeisung von Wasser mit mobilen Pumpen eingebaut. Das Kernkraftwerk ist im Herbst '11 wieder ans Netz gegangen. [1, 3, 4, 8] Die baulichen Maßnahmen wurden durch das ENSI Ende September abgenommen. Der Betreiber, die BKW, will im Jahr 2012 eine Wirtschaftlichkeitsprüfung vornehmen. Die Gegner rufen zu einer Demonstration auf. [9] Im Dez. '11 reichten 100 Anwohner Klage beim schweiz. Bundesverwaltungsgericht gegen den Entscheid des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) aus dem Jahr 2009 in dem dem Kraftwerk die unbefristete Betriebsbewilligung erteilt wurde, ein. [11] 2. Zentrale Reserve für die NotstromversorgungIn seinem bei den Energie-Fakten erschienen Antwort Erläuterungen zum AKW Unfall in Fukushima (Japan) fragt Dr. Eike Roth wieso kein Dieselöl für Notstromdiesel verfügbar sei. „Als die Situation wenigstens noch einigermaßen überschaubar war, konnte die Kühlung der Reaktoren für ein paar Stunden nicht fortgesetzt werden, weil angeblich kein Dieselöl zum Antrieb der zur Einspeisung erforderlichen Stromaggregate und Pumpen von Feuerlöschfahrzeugen vorhanden war. Dass man bei den daran hängenden Konsequenzen nicht rechtzeitig ein paar Kanister Dieselöl hat heran transportieren können (notfalls mit dem Hubschrauber), ist für mich einfach unbegreiflich. Aber es scheint so eingetreten zu sein.“ Die ENSI hat für alle Schweizer Kernkraftwerke ein Zentrallager mit Hilfsgütern bei „extremen äußeren Ereignis“ eingefordert. Es wurden in einem ehemaligen Munitionsdepot – hochwassersicher – in Reitnau (Kanton Aargau) Räumlichkeiten angemietet und eingerichtet und von der ENSI im Juni 2011 abgenommen. In drei Kammern je von der Größe eines Einfamilienhauses lagern lufttransportabel Pumpen, Notstromaggregate, Schläuche, Treibstoff und weitere Objekte. Das Material steht auf besonderen Paletten zum schnellen Abtransport mit Armeehelikoptern bereit. [2] 3. Lehren aus dem Unfall von FukushimaDas ENSI analysierte den Unfallhergang und veröffentlichte die Analysen in drei Berichten. [12, 13, 14] Im ENSI-Bericht zu Fukushima III („Lehren aus dem Unfall von Fukushima“) wurden in den schweizer Kernkraftwerken keine „signifikanten Sicherheitsmängel“ aufgedeckt. Hingegen wurde Optimierungspotential ermittelt. Am 31. Oktober 2011 stellte der Direktor der ENSI – Hans Wanner – bei einer Pressekonferenz fest, dass der Unfall nicht aufgrund des Restrisikos geschah, sondern die Folge von Auslegungsfehlern sei. Er sei aufgrund des hohen Sicherheitsniveaus in der Schweiz nicht möglich. Sicherheit sei allerdings – so Wanner weiter – die Folge einer gelebten Sicherheitskultur, in der die Anlage laufend überprüft wird und gegebenenfalls nachgerüstet werden müsse. „Sicherheit ist kein Zustand, sondern ein Prozeß, der laufend weiter geführt wird.“ Stets stelle sich die Frage „Sind wir noch «up to date»“? (Vergleiche dazu auch: Sind die deutschen Kernkraftwerke sicher?) [15] Im Bericht „Lehren aus dem Unfall von Fukushima“ listet die ENSI 37 Punkte auf, die bis 2015 abgearbeitet und umgesetzt werden sollen. Viele dieser Punkte seien im Programm der Überprüfung beim EU-Stresstest für Kernkraftwerke eingeschlossen. (Siehe auch Punkt 4) [14, 15] Als Beispiel nennt [16] den Nachweis zur Beherrschung des 10.000-jährigen Erdbebens und der Kombination aus diesem Erdbeben und erdbebenbedingten Bruchs des Staudamms im Oberlauf des Gewässers. Falls dieser Nachweis nicht geführt werden kann, will das ENSI die Ausserbetriebnahme der jeweiligen Anlage verfügen. 4. Ergebnisse des „EU-Stresstest“ für KernkraftwerkeDie Schweiz hat sich an dem Stresstest für Kernkraftwerke beteiligt, an dem mittlerweile weltweit viele Länder teilnehmen. Die ENSI hat die Modalitäten des „EU-AKW-Stresstests“ an die Betreiber der Kernkraftwerke weitergeleitet. Die Stresstests werden durch die Betreiber selber durchgeführt und dann durch in- und ausländische Gutachter geprüft. [2] Der Test belegte den hohen Sicherheitsstandard der schweizer Kraftwerke und die Richtigkeit der bisherigen Massnahmen. Grundsätzlich sei das Niveau der Sicherheit höher, als gesetzlich vorgeschrieben, so Hans Wanner (Leiter der schweizer Nuklearaufsicht). [16] „Die Gefährdungsannahmen, die dem Stresstest in der Schweiz zu Grunde gelegt wurden, sind im internationalen Vergleich streng“, bestätigt Rosa Sardella, Leiterin des Aufsichtsbereichs Systeme der ENSI. [17] Dort wo die Sicherheitsreserve „nach schweizer Verhältnissen“ zu knapp oder die Informationen nicht ausreichen, bestehe Klärungsbedarf. Das ENSI stellte am 10. Januar '12 weitere 8 offene Punkte mit Klärungsbedarf fest. (Hinzu kommen die im Abschnitt „Lehren aus dem Unfall von Fukushima“ erwähnten 37 Punkte.) [16] Als betroffene Bereiche benennt das ENSI [17]:
Als Beispiel für eine der acht Überprüfungen nennt die Neue Zürcher Zeitung [16] die Überprüfung der Erdbebensicherheit des Staudamms des Wohlensees oberhalb des Kernkraftwerks Mühleberg. Hier ist die Festigkeit der Anlagen des Kernkraftwerks gegen ein 10.000-jähriges Hochwasser nachzuweisen. Ferner sei bei den Kernkraftwerken Gösgen und Mühleberg weiterhin zu überprüfen, ob Engpässe (im Flussbett) zu übermässiger Aufstauung des Wassers und so zu „relevantem Einfluss“ führen können. [17] 5. Klage gegen Kernkraftwerk MühlebergMit dem Urteil vom 1. März 2012 verfügte das Schweizer Bundesverwaltungsgericht (BVGer), dass das Kernkraftwerk Mühleberg vorerst nur bis zum 28. Juni 2013 weiter betrieben werden dürfe. Zusammen mit dem „Verlängerungsgesuch“ (In Deutschland vergleichbar dem Antrag auf Erteilung der Betriebsgenehmigung nach Atomgesetz) müsse ein umfassendes Instandhaltungskonzept beim Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) eingereicht werden. Anwohner des Kernkraftwerks haben Beschwerde beim BVGer geführt. Aufgehoben wurde der Verwaltungsentscheid des Uvek vom 17. Dezember 2009, in der unbefristete „Betriebsbewilligung“ gegeben wurde. Nach Meldung des BVGer ist eine Befristung notwendig, so die Sicherheit ungeklärt oder Mängel nachzubessern sind, aber eine Verweigerung der Bewilligung «unverhältnismässig» wäre. Es wurde der Zustand des Kernmantels, die nicht abgeschlossene Beurteilung der Erdbebensicherheit (s.u.) und das Fehlen einer von der Aare unabhängige Kühlmöglichkeit bemängelt. [19] Die Betreiberin des Kraftwerks, die BKW FMB Energie AG, plant neue Investitionen am Kraftwerk und erhebt Klage vor dem Bundesgericht. Die Sprecherin Gegner der Gruppe «Menschenstrom gegen Atom» zeigte sich enttäuscht. [20] Das Österreichische Bundesland Vorarlberg plant ein Gesuch beim Uvek einzureichenund so die Stilllegung voranzutrieben. In Vorarlberg wird der als Gesuch gestellte Antrag auf „Entzug der Betriebsbewilligung“ als Atomklage bezeichnet. [21] 6. Weitere Nachweise und Termine
Gerade in diesem Punkt zeigt sich der Unterschied zur deutschen Vorgehensweise: obwohl die ENSI Nachrüstungsbedarf sieht, verbleiben die Kernkraftwerke in Betrieb, die Nachrüstungen werden abgearbeitet. In Deutschland wurden die älteren Anlagen in einem Moratorium vom Netz genommen, obwohl die Reaktorsicherheits-Kommission keinen unmittelbaren Handlungsbedarf sah, und anschließend dauerhaft stillgelegt. Siehe auch
Quellen
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