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Sind die Stadtwerke die großen Verlierer der Laufzeitverlängerung der Kernkraftwerke?Von Dr. Eike Roth Antwort
Die ist eindeutig: Die Vorwürfe sind unbegründet.Erstens gilt nach wie vor der gesetzlich geregelte Vorrang für die Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energien. Die am wirtschaftlichsten im Grundlastbetrieb arbeitenden Kernkraftwerke müssen deshalb jetzt teilweise im Lastwechselbetrieb gefahren werden. Dies ist technisch möglich und bei den gegenwärtig in Betrieb befindlichen Anlagen auch wirtschaftlich tragbar, da sie ihre Investitionen bereits zurückverdient haben. Für neue Kernkraftwerke, deren Betriebskosten zu 85 % aus der Finanzierung der Investition bestehen, wäre ein solcher Betrieb nicht wirtschaftlich. Das Gesetz zur Einspeisung erneuerbarer Energien hat daher eindeutig Nachteile für die Wirtschaftlichkeit der Kernkraftwerke. Unverändert gilt auch die gesetzlich für 20 Jahre garantierte Einspeisevergütung. Dadurch sind allen Betreibern von Anlagen auf der Basis erneuerbarer Energien ihre Einkommen gesichert, auch den Stadtwerken. Nachteile aus diesen Regelungen entstehen vielmehr für die Betreiber der Kernkraftwerke. Zweitens beinhaltet das beschlossene neue Energiekonzept der Bundesregierung sehr viel mehr als nur die Laufzeitverlängerung der Kernkraftwerke. Das Konzept setzt sehr ehrgeizige Ziele für den Ausbau der erneuerbaren Energien, die bis 2030 rund 50 % und bis 2050 sogar 80 % der Stromerzeugung übernehmen sollen. Es enthält deshalb zahlreiche Bestimmungen und Förderinstrumente, die die Bedingungen für die Einführung erneuerbarer Energien weiter verbessern sollen. Davon werden nicht zuletzt auch die Stadtwerke profitieren. Und drittens ist das Argument von der Wettbewerbsbehinderung in sich unlogisch. Wettbewerb ist dadurch definiert, dass der Preis eines Produktes wesentlichen Einfluss auf seine Marktchancen hat. Man kann ein bestimmtes Produkt aus welchen Gründen auch immer vom Markt ausschließen wollen. Den Ausschluss aber damit zu begründen, dass es billiger ist als andere Produkte und dadurch den Wettbewerb behindern würde, ist ein Widerspruch in sich. Wer Wettbewerb will, darf sich nicht über weitere Wettbewerber beklagen. Und dieser Wettbewerb ist zum Vorteil aller Verbraucher. Die Laufzeitverlängerung der Kernkraftwerke bringt gravierende volkswirtschaftliche Vorteile, von denen Alle profitieren werden.
Siehe auch Thema Laufzeitverlägerung
Thema Energie-Konzept der Bundesregierung
Energiekosten und -preise
Grundlaststrom
Diese Antwort entstand auf die Fragen div. Leser im Sommer & Herbst 2010 und wurde am 16. November 2010 veröffentlicht. Hier können Sie gratis unseren Newsletter bestellen und sich über neue Antworten auf unserer Webseite informieren lassen. |